ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN

§1 GELTUNGSBEREICH

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn 3DScan in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen erbringen.

2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtspflegende Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde oder Besteller im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und werden als Auftraggeber (AG) bezeichnet. Die 3DScan wird als Auftragnehmer bezeichnet.

3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

4) Die Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber seine eigenen, von diesen Bedingungen abweichende AGB mitgeteilt oder diese auf Schriftstücken überreicht hat. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers oder der für ihn handelnden Personen werden diese nicht Vertragsinhalt.

§2 AUSKÜNFTE, BERATUNG, EIGENSCHAFTEN DER LEISTUNGEN

1) Informationen und Angebote bezüglich der Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Erfahrungen von 3DScan. Die angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über Leistungen, mithin die in den Angeboten und sonstigen Druckschriften von 3DScan enthaltenen Angaben, insbesondere technische Angaben, sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Änderungen des Inhaltes und der Ausführung der Leistungen von 3DScan erfolgen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) oder bleiben im handelsüblichen Umfang vorbehalten.

2) Eine Bezugnahme auf Normen, technische Regelungen sowie technische Angaben oder Inhalte der Leistungen in Angeboten, Webseite oder Werbeunterlagen von 3DScan stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe der Leistungen dar, wenn 3DScan die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ ihrer Leistungen deklariert hat, ansonsten handelt es sich um eine unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibung.

3) Eine Garantie gilt nur dann als von 3DScan gewährt, wenn 3DScan schriftlich eine Eigenschaft als „garantiert“ bezeichnet hat.

4) 3DScan steht es frei, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere zur Durchführung der angebotenen Leistungen, der Tätigkeit Dritter zu bedienen.

§3 VERTRAGSABSCHLUSS – ANGEBOT, ANNAHME

1) Die 3DScan erstellt nach den Angaben und Wünschen des Auftraggebers einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Sofern die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist 3DScan berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von 10 Tagen anzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Dauer von 10 Tagen an das Angebot gebunden, sofern nicht eine andere Bindefrist vereinbart wurde.

2) Sollte das Angebot des Auftraggebers unter Änderungen und Ergänzungen durch die 3DScan angenommen werden, stellt dies einen neuen Kostenvoranschlag dar, an welches die 3DScan wiederum 10 Tage gebunden ist, gerechnet ab dem Datum des Zugangs beim Auftraggeber, sofern nicht eine andere Bindefrist vereinbart wurde.

3) Ein Kostenvoranschlag der 3DScan oder ein Angebot des Auftraggebers wird jedoch erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung gegenüber dem Auftragseber seitens der 3DScan wirksam.

§4 NACHTRAGARBEITEN ODER AUFTRAGSBEHINDERUNG

1) Sollte sich in der Auftragsabwicklung der Umfang des Auftragsvolumens vom erteilten Auftrag wesentlich abweichen, sind von der 3DScan Änderungsanzeigen, bzw. die Nachtrags Arbeiten umgehend dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.

Der 3DScan steht dann eine zusätzliche Vergütung zu, wenn folgende drei Voraussetzungen bei einem Auftragslos der erbrachten Leistungen kumulativ vorliegen:

a) Die Leistungen müssen für die Erfüllung des Auftrags notwendig gewesen sein.
b) Die Leistungen müssen dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprochen haben.
c) Die Leistungen müssen dem Auftraggeber nach Ausführung unverzüglich angezeigt worden sein.

2) Sollte der Umfang des Auftragsvolumens vorsehen, dass z.B. die vom Auftraggeber gelieferten Geodaten (z.B. Pass- und Kontrollpunkte) zu ungenau und nicht verwertbar sind und durch 3DScan oder Dritte neu erstellt werden sollen und diese oder andere zusätzlichen Arbeiten zu einer Behinderung der eigentlichen Auftragsabwicklung führen, steht der 3DScan eine Ausfallzeit für jeden Tag Stillstand zu. Die Höhe der Kosten belaufen sich dann pauschal auf bis zu 3.500,– Euro netto pro Tag über die Dauer der Behinderung. Des Weiteren gehen zusätzliche Kosten wie Übernachtung oder Personal Dritter zu Lasten des Auftraggebers.

§5 PREISANGABE DER WAREN & DIENSTLEISTUNGEN

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie bei Bedarf zzgl. Versand- oder Speditionskosten. Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Auftraggeber.

§6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1) Rechnungsbeträge sind grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Erfolgt diese nicht kommt der Auftraggeber ohne das es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug.

a) Für den Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. I, 247 BGB).
b) Für den Unternehmer gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. II, 247 BGB).

2) Verweigert der Auftraggeber zum vereinbarten Liefertermin grundlos die Annahme bzw. Abholung der Ware bzw. verzögert er diese aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, ist die erbrachte Leistung zur Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber die Mitteilung von uns erhalten hat, dass diese zur Lieferung bzw. Abholung bereit steht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3) Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4) 3DScan ist berechtigt Teilrechnungen zum Ende eines Monats zu erstellen, sofern die zu erbringenden Leistungen sich über einen Monat hinaus strecken. Die Teilrechnungen werden auf Basis der bis dahin erbrachten Teilleistungen, gemäß vorgelegten Leitungsnachweis abgerechnet. Mit erfolgreicher Beendigung der zu erbringenden Leistungen wird eine Schlussrechnung unter Anrechnung der bereits erbrachten und abgerechneten Leistungen erstellt.

5) Die 3DScan behält sich das Recht vor Vorauskasse-Rechnungen zu erstellen, sofern der Auftraggeber das erste mal einen Auftrag an die 3DScan erteilt oder die Bonitätsauskunft eine empfohlene Kreditwürdigkeit unter der Auftragssumme mitteilt.

Im Rahmen der Bonitätsprüfung findet ggf. ein Datenaustausch mit folgenden Dienstleistern statt:

a) S-Factoring GmbH, Markt 7, 04109 Leipzig
b) Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersbergstr. 12, 41460 Neuss
c) Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Friedensallee 254, 22763 Hamburg

6) Die 3DScan ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen an S-Factoring GmbH, Markt 7, 04109 Leipzig abzutreten. Sämtliche Zahlungen sind bei abgetretenen Forderungen nach Aufforderung mit schuldbefreiender Wirkung an den benannten Finanzdienstleister zu leisten.

§7 STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

1) Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber wird die gesetzliche Regelung des §649 BGB wie folgt modifiziert:

a) Bei Zugang der Kündigung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 10% der vereinbarten Vergütung,
b) Bei Zugang der Kündigung spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 25% der vereinbarten Vergütung.
c) Bei Zugang der Kündigung spätestens 1 Woche vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung.
d) Bei Zugang der Kündigung innerhalb von 7 Tagen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 100% der vereinbarten Vergütung.
e) Erfolgt eine Kündigung innerhalb der bereits gestarteten Auftragsabwicklung der zu erbringenden Leistungen, schuldet der Auftraggeber 100% der vereinbarten Vergütung.

2) Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen und eine Anrechnung von tatsächlich erzieltem bzw. böswillig unterlassenem Zwischenverdienst gemäß §§ 649 S. 1 Halbsatz 2 BGB findet in den Fällen der vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber ausdrücklich nicht statt.

3) Punkt 1) gilt nicht, wenn die vorzeitige Beendigung aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen und auf höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere die Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages wegen Sturm, politischer Umstürze, Krankheit oder Tod einer am Produktionsprozess beteiligten, nicht zu ersetzenden Person.

4) In jedem Falle schuldet der Auftraggeber jedoch bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der nachgewiesenen erbrachten Leistungen, Ausgaben Dritter und insbesondere die Fahrt- und Übernachtungskosten.

§8 RÜCKTRITTSRECHT DER 3DScan

1) Die 3DScan ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

a) die Erbringung der Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich im Sinne des §275 BGB ist,
b) die Durchführung von Leistungen zu den vereinbarten Zeiten kein freier Zugang zu dem Objekt, das Gegenstand der Leistung ist, besteht.
c) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 8 nicht erfüllt und hierdurch die Ausführung des Auftrags unzumutbar erschwert wird,
d) aufgrund äußerer Bedingungen (z.B. Wetterlage, Sicht-/Lichtverhältnisse, hoher KV Index) eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht möglich ist, bzw. dieser nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der beteiligten Personen und/oder der eingesetzten Technik ausgeführt werden kann,
e) eine zur Ausführung des Auftrags auf unseren Antrag erteilte behördliche Genehmigung (z.B. Drehgenehmigung, Fluggenehmigung, Zutrittsgenehmigung) widerrufen oder zurückgenommen wird, bzw. aus anderen Gründen ihre Bestandskraft verliert.

2) Der Rücktritt ist gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären und zu begründen. Sollte der Rücktritt aus Gründen erfolgen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch der 3DScan im vollem Umfang aufrechterhalten.

3) In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einem Rücktritt durch uns die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

§9 ABNAHME DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN

1) Hinsichtlich der Abnahme der Leistungen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

2) Die erbrachten Leistungen der 3DScan gelten als abgenommen, wenn eine Übergabe und/oder Fertigstellungsanzeige in Textform an den Auftraggeber erfolgt ist, seit der Fertigstellung eine Zeit von zwei Wochen vergangen ist und der Auftraggeber in dieser Zeit der Abnahme nicht ausdrücklich begründet widersprochen hat.

3) Die Regelung des §640 Abs.1 S. 3 BGB wird hierdurch nicht berührt.

§10 URHEBER & NUTZUNGSRECHTE

1) Bei den von 3DScan erstellten Vermessungs-, Foto-, Laser- oder Filmaufnahmen handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material der 3DScan Solutions GmbH.

2) Dem Auftraggeber wird grundsätzlich ein einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem erstellten Material eingeräumt, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anderweitiges vereinbart.

3) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise Dritte zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.

4) Die 3DScan behält sich vor, Bildmaterial (Punktwolken, Fotos, Videos, Screenshots, Renderings, etc.) zu Werbezwecken auf den Webseiten der 3DScan, in Social-Media-Auftritten (z. B. Facebook, Xing, Linkedin, Instragram), in Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren, Fachzeitschriften), bei Messeauftritten und Werbefilmen (Showreel) der 3DScan zu verwenden, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

5) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass einzelne Arbeiten (Bild- und Videomaterial) zu Werbezwecken als Referenz für die 3DScan verwendet werden darf. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er als Referenz der 3DScan genannt werden darf, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

6) Die Einräumung der einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche der 3DScan gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Eine Verwertung der Nutzungs- und Verwertungsrechte ist in einer strittigen Auseinandersetzung der Zahlungsansprüche nach schriftlicher Aufforderung wegen Eigentumsvorbehalt der 3DScan zu untererlassen.

§11 GEWÄHRLEISTUNG

1) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §377 Handelsgesetzbuch (HGB). Voraussetzung für anstehende Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch, dass er etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Leistungserbringung gegenüber der 3DScan schriftlich anzeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige, wird der Auftraggeber von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.

2) 3DScan übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die Tauglichkeit der vom Auftraggeber gelieferten Geodaten (z.B. Pass- und Kontrollpunkte) zu einem vom Nutzer damit verfolgten Zweck. Des Weiteren übernimmt 3DScan ausdrücklich keine Gewähr, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der gelieferten Geodaten beim Nutzer vorliegen.

3) Die von 3DScan gelieferten, bzw. ausgewerteten Daten beruhen allein auf dem zum Zeitpunkt der Erfassung vorliegenden Informationen. Die 3DScan übernimmt keine Gewähr für etwaige Veränderungen an den abgebildeten oder gescannten Objekten nach der Erfassung der Daten bzw. nach Anfertigung von Luftaufnahmen.

4) Die 3DScan führt grundsätzlich alle zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und Fachwissen durch. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. bei der Vermessung Fehler und Abweichungen auftreten (Beispielsweise durch Vegetation, Regen oder Verspiegelung). Die 3DScan weist den Auftraggeber vor der Erfassung auf mögliche Fehlerquellen, bzw. Störfaktoren hin. Sollte der Auftrag trotz Hinweise auf mögliche Fehlerquellen, bzw. Störfaktoren vom Auftraggeber angewiesen oder beauftragt werden die Arbeiten auszuführen, übernimmt die 3DScan keine Gewährleistung in Bezug auf Vollständigkeit und Genauigkeit.

§12 HAFTUNG

1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der 3DScan oder von deren Vertretern und Erfüllungsgehilfen haftet die 3DScan nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso haftet die 3DScan bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden nachweisbaren Schaden begrenzt.

2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

3) Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

4) Erfolgen die erbrachten Leistungen der 3DScan auf angelieferte Daten, Passpunkten oder Informationen vom Auftraggeber oder Dritten, übernimmt 3DScan keine Haftung für die erstellten Daten wie auch daraus resultierende Fehler in den übergebenen Ergebnissen. Dies gilt insbesondere für bereitgestellte Daten der 3DScan zur Weiterverarbeitung wie 2D-Pläne, 3D-Modelle, BIM-, GIS-Datensätze oder Pass- und Kontrollpunkte. Die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der gelieferten Daten und Koordinaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

5) Die Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen gelten sinngemäß auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der 3DScan.

§13 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

1) Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist Utting am Ammersee.

 Stand: 26.10.2020