ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Leistungen der 3DScan Solutions GmbH. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
  2. Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
  3. Diese AGB richten sich überwiegend an Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  4. Übermittelt der Auftraggeber eigene AGB, gelten diese nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich akzeptieren.

§ 2 Informationen und Eigenschaften der Leistungen

  1. Alle Angaben zu Leistungen sind Durchschnittswerte. Änderungen in Ausführung oder Inhalt können sich aus technischen oder organisatorischen Gründen ergeben.
  2. Hinweise auf Normen oder technische Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
  3. Garantien werden nur dann gewährt, wenn wir sie schriftlich als „garantiert“ bestätigen.
  4. Wir dürfen zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einsetzen.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Auf Basis der Angaben des Auftraggebers erstellen wir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
  2. Ein Angebot des Auftraggebers können wir innerhalb von 10 Tagen annehmen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
  3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

§ 4 Nachtragsarbeiten und Auftragsbehinderungen

  1. Ändert sich das Auftragsvolumen wesentlich, informieren wir den Auftraggeber schriftlich. Zusätzliche Vergütung entsteht, wenn die Leistung notwendig, im Sinne des Auftraggebers und sofort angezeigt wurde.
  2. Sind bereitgestellte Geodaten ungeeignet oder kommt es aus anderen Gründen zu Arbeitsbehinderungen, kann eine Ausfallpauschale von bis zu 3.500 € netto pro Tag entstehen. Reise- und Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber.

§ 5 Preise

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Versand- und Transportkosten sowie Fremdwährungsgebühren trägt der Auftraggeber.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind binnen 7 Tagen zu zahlen. Bei Überschreitung tritt Verzug automatisch ein.
  2. Verzugszinsen:
    – Verbraucher: +5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
    – Unternehmer: +8 Prozentpunkte über Basiszinssatz
  3. Wird die Annahme oder Abholung ohne Grund verweigert oder verzögert, gilt die Leistung dennoch als fällig.
  4. Aufrechnungen sind nur mit anerkannten oder rechtskräftigen Gegenansprüchen möglich.
  5. Teilrechnungen sind zulässig, wenn die Leistung sich über mehrere Monate erstreckt.
  6. Wir können Vorkasse verlangen, insbesondere bei Erstkunden oder schlechter Bonität.
  7. Forderungen können an ein Factoring-Unternehmen abgetreten werden. In diesem Fall muss der Auftraggeber dorthin zahlen.

§ 7 Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Werkvertrag jederzeit zu kündigen. Im Falle der Kündigung ist 3DScan berechtigt, die vereinbarte Gesamtvergütung in voller Höhe (100 %) zu verlangen. Siehe §8 Stornokostenstaffel
  2. Bereits begonnene Leistungen, gebuchte Kapazitäten, Projektvorbereitungen sowie interne und externe Ressourcen gelten als vollständig gebunden und werden bei einer Stornierung vollständig berechnet, unabhängig davon, ob sie bereits vollständig ausgeführt wurden oder nicht.
  3. Zusätzlich sind vom Auftraggeber alle tatsächlich angefallenen Kosten, insbesondere Aufwendungen Dritter, Reise- und Übernachtungskosten sowie projektbezogene Fremdkosten, vollständig zu erstatten.
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass 3DScan durch die Kündigung wesentliche Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung der freigewordenen Kapazitäten Einnahmen erzielt hat. 3DScan bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass keine oder nur geringfügige Einsparungen möglich waren.
  5. Eine Reduzierung oder Erstattung der vereinbarten Vergütung erfolgt nur, wenn 3DScan nachweislich erhebliche Kosten erspart hat oder freigewordene Kapazitäten anderweitig wirtschaftlich verwerten konnte.
  6. Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen entfällt, wenn die Kündigung auf Gründen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder wenn bereits begonnene Arbeiten oder reservierte Kapazitäten nicht anderweitig verwertet werden können,

§ 8 Stornokostenstaffel

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende pauschale Stornokosten, jeweils bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung:

  • bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25 %
  • 15-29 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
  • 7-14 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %
  • 2-6 Tage vor Leistungsbeginn: 90 %
  • 1 Tag vor Leistungsbeginn oder am Leistungstag: 100 %

Nach Leistungsbeginn ist die volle Vergütung geschuldet; bereits entstandene Kosten, Auslagen Dritter sowie Reise- und Übernachtungskosten sind unabhängig vom Zeitpunkt vollständig zu erstatten.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis niedrigerer ersparter Aufwendungen vorbehalten; 3DScan kann geringere Ersparnisse nachweisen und eine entsprechend höhere Vergütung verlangen..

§ 9 Rücktrittsrecht von 3DScan

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  1. die Leistung unmöglich ist,
  2. kein Zugang zum Objekt besteht,
  3. der Auftraggeber erforderliche Mitwirkung verweigert,
  4. äußere Bedingungen (Wetter, Sicherheit) die Ausführung verhindern,
  5. Genehmigungen entfallen.

In diesen Fällen bleiben bisherige Vergütungsansprüche bestehen und Auslagen sind zu erstatten.

§ 10 Abnahme der Leistungen

  1. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.
  2. Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie dem Auftraggeber mitgeteilt wurden und dieser nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
  3. Gesetzliche Sonderregelungen (§ 640 Abs. 1 S. 3 BGB) bleiben unberührt.

§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Alle erzeugten Daten, Fotos, Modelle oder Videos sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
  3. Eine Weitergabe an Dritte ist im vereinbarten Nutzungsumfang möglich.
  4. 3DScan darf Material zu Werbezwecken nutzen, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung vorliegt.
  5. Der Auftraggeber darf als Referenz genannt werden.
  6. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.

§ 12 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB).
    Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Leistung, sofern keine abweichende Frist schriftlich vereinbart wurde.
    Diese Verkürzung gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Der Auftraggeber hat die gelieferten Daten, Punktwolken, Modelle, Pläne und sonstigen Arbeitsergebnisse unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt.
  3. 3DScan übernimmt keine Gewährleistung für die Tauglichkeit der vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellten Geodaten, Passpunkte, Koordinatensysteme oder Punktwolken.
    Die Verantwortung für deren Richtigkeit liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
  4. Die Ergebnisse bilden den Zustand zum Zeitpunkt der Datenerfassung ab. 3DScan übernimmt keine Gewährleistung für spätere Veränderungen am Objekt.
  5. Aufgrund äußerer Einflüsse wie Vegetation, Staub, Witterung, Reflexionen oder verdeckten Bereichen kann es zu Messlücken oder Genauigkeitsabweichungen kommen.
    Werden Leistungen trotz Hinweis auf mögliche Störfaktoren ausgeführt, ist eine Gewährleistung hinsichtlich Vollständigkeit und Genauigkeit ausgeschlossen.
  6. 3DScan gewährleistet die Einhaltung der vereinbarten oder branchenüblichen Genauigkeit. Abweichungen innerhalb des üblichen technischen Rahmens stellen keinen Mangel dar.

§ 13 Haftungsausschluss speziell für Laserscanning / Bestandsvermessung

  1. 3DScan haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten oder Lücken in der Punktwolke, im Modell oder in abgeleiteten Plänen, sofern diese auf bauliche, physikalische oder umgebungsbedingte Einschränkungen zurückzuführen sind, insbesondere:
  • eingeschränkte Sichtlinien (z. B. Möbel, Anlagen, Technik, Inventar, Installationen, Personen)
  • reflektierende, transparente oder spiegelnde Oberflächen
  • dunkle oder stark absorbierende Materialien
  • Witterungseinflüsse (Regen, Nebel, Staub, Nässe, Schnee)
  • starke Sonneneinstrahlung oder wechselnde Beleuchtung
  1. Die Verantwortung für die Freiräumung der Messbereiche, Zugänglichkeit und Bereitstellung eines geeigneten Erfassungsumfelds trägt der Auftraggeber.
    Werden Flächen oder Bauteile dadurch nicht erfasst, stellt dies keinen Mangel dar.
  2. Wenn der Auftraggeber bestimmte Passpunkte, Vermessungsdaten oder Koordinatensysteme vorgibt, übernimmt 3DBim keine Haftung für daraus entstehende Fehler oder Folgeschäden.
  3. Die Ergebnisse dienen ausschließlich dem vereinbarten Zweck (Dokumentation, BIM-Modell, Planungsgrundlage etc.). Eine Verwendung für statische Berechnungen, baurechtliche Nachweise oder sicherheitskritische Anwendungen ist ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber Daten ohne ausreichende fachliche Prüfung weiterverwendet, haftet 3DScan nicht.

§ 14 Risiko- und Ausschlussliste für Angebote

Die nachfolgenden Punkte sind nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind:

A. Risiken & Störeinflüsse

  1. Messlücken durch Möbel, Fahrzeuge, Maschinen, Regale, Installationen oder sonstige Hindernisse
  2. Sichtbehinderungen durch Personenverkehr oder Baustellenbetrieb
  3. Störungen durch starke Reflexionen (Glas, Chrom, Spiegel, glänzende Oberflächen)
  4. Einflüsse durch Wasser, Nässe, Schnee, Niederschlag oder Staub
  5. Messabweichungen durch starke Sonneneinstrahlung oder schlechte Beleuchtung
  6. Vegetation, die Bauteile verdeckt oder teilweise verschluckt

B. Nicht enthaltene Leistungen

  1. Freiräumung des Objekts oder Entfernen von Hindernissen
  2. Betreten gesperrter oder gefährlicher Bereiche ohne vorherige Freigabe
  3. Erstellung statischer Nachweise oder brandschutzrelevanter Berechnungen
  4. Erstellung von Zeichnungen oder Modellen über den vereinbarten LOD/LOI hinaus
  5. Erkundung verdeckter Bereiche (z. B. hinter Verkleidungen, Deckenhohlräumen, Schächten)
  6. Modellierung von Bauteilen, die in der Punktwolke nicht sichtbar oder eindeutig identifizierbar sind
  7. Erzeugung von Datenformaten, die nicht vereinbart wurden

C. Obliegenheiten des Auftraggebers

  1. Sicherstellung, dass alle Räume zugänglich sind
  2. Freihalten wichtiger Baubereiche für Scanstandpunkte
  3. Bereitstellung eines verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort
  4. Bereitstellung verbindlicher Koordinatensysteme einschließlich Metadaten
  5. Rechtzeitige Information über besondere Gebäudebedingungen (z. B. gefährliche Bereiche)

§ 15 Haftung

  1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  2. Die Haftung bei Körper-, Gesundheits- oder Lebensschäden bleibt unberührt.
  3. Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
  4. Erfolgen Leistungen auf Grundlage angelieferter Daten, haften wir nicht für deren Richtigkeit.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 16 Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Augsburg.

 

Stand: 23.11.2025